Landeskabinett benennt Gesamtkoordinator für Rückholung der Asse-Fässer

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Landeskabinett benennt Gesamtkoordinator für Rückholung der Asse-Fässer

RadioHPunkt
Veröffentlicht von Niedersächsischen Landesregierung in News · Montag 11 Jan 2021
Um die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II konzentriert und zügig genehmigen zu können, hat das Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen, eine zentrale Koordinierungsstelle für die Rückholung der Asse-Fässer zu schaffen. Die Koordinierungsstelle mit einem Gesamtkoordinator / einer Gesamtkoordinatorin und einer eigenen Geschäftsstelle soll im Umweltministerium eingerichtet werden. Gesamtkoordinator/in soll jeweils die mit der Leitung der Abteilung 4 „Atomaufsicht und Strahlenschutz" des Umweltministeriums beauftragte Person sein. Dies ist aktuell Andreas Sikorski.
Die Rückholung der in dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II gelagerten atomaren Fässer ist beschlossene Sache und erklärtes Ziel nahezu aller beteiligten Akteure. Betreiberin der Schachtanlage Asse II ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Sie hat angekündigt, viele Genehmigungen dieses äußerst komplexen Rückhol-Verfahrens mit bestmöglicher Konzentrationswirkung beantragen zu wollen. Die sogenannte Lex Asse (§ 57 b des Atomgesetzes) bietet dafür den erforderlichen Rechtsrahmen, der das sonst hier erforderliche Planfeststellungsverfahren ersetzt und dadurch eine höhere Genehmigungseffizienz gewährleisten soll.
Umweltminister Olaf Lies: „Die Rückholung des Atommülls aus der Asse ist alternativlos. Daher hat die zügige und sichere Rückholung der Asse-Fässer für mich oberste Priorität. Mit dem Gesamtkoordinator und der neuen Geschäftsstelle schaffen wir eine starke und effiziente Organisationseinheit, um die Rückholung der Fässer mit Hochdruck voranzutreiben. Hier sollen alle Fäden dieses hochkomplexen Genehmigungsverfahrens zusammenlaufen. Planung, Umsetzung und Kommunikation werden an zentraler wie auch an öffentlicher Stelle vereint. Unterschiedlichste Akteure auf den Ebenen der Verwaltung, der Politik, der Verbände, der Bürgerinitiativen und nicht zuletzt der Zivilgesellschaft erhalten hier eine zentrale Anlaufstelle."
Um die Rückholung der rund 130.000 Fässer rechtlich umzusetzen, müssen unterschiedlichste Genehmigungsbehörden als Träger öffentlicher Belange auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten. Zentrale Genehmigungsbehörde und damit zuständig für das atomrechtliche Trägerverfahren, ist das Niedersächsische Umweltministerium.
Lies: „Für dieses Mammutprojekt gibt es keine Blaupause. Wir betreten hier genehmigungsrechtliches Neuland. Kosten und personeller Aufwand sind enorm. Umso wichtiger ist es, dass es für dieses Jahrzehnt andauernde, hoch komplizierte und äußerst sensible Infrastrukturprojekt schlagkräftige und verlässliche Strukturen gibt, um das Verfahren voranzutreiben und die Sicherheit der Menschen, der Umwelt und künftiger Generationen zu gewährleisten."
Hintergrund: Der Bund hatte in § 57b Atomgesetz (AtG) bereits 2008 festgeschrieben, die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Seit 2009 wird das Bergwerk nach den Vorschriften des Atom- und Bergrechtes betrieben. Seit 2013 gibt es zusätzlich den gesetzlichen Auftrag, die dort lagernden radioaktiven Abfälle vor der Stilllegung zurückzuholen. Die Rückholung darf nur abgebrochen werden, wenn deren Durchführung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist. Die Rückholung der rund 130.000 Asse-Fässer soll nach Aussage der BGE 2033 starten. Gegenwärtig wird bis zum Beginn der Rückholung mit Kosten von rund 3,35 Milliarden Euro gerechnet. Die Finanzierung liegt beim Bund. Mit der endgültigen Schließung der Schachtanlage Asse II wird frühestens 2050 gerechnet.


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